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Ausgaben verbuchen als Kleinunternehmer

Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 05.06.2014 [13:48]
Hallo allerseits,

ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2013 und habe dazu eine Frage.
Bis Juli 2013 war ich Kleinunternehmer (bzw. habe Elterngeld bekommen und nebenbei in Absprache mit der Elterngeldstelle noch ein bisschen was dazuverdient) und anschließend selbständig (Freiberufler). Erst seit Juli benutze ich die Software (Variante 2, Datev ) und muss nun noch meine wenigen Einnahmen und Ausgaben, die ich vor dem Juli hatte, für die EÜR nachpflegen.
Bei den Einnahmen kann ich ja die Kategorie "Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer" auswählen, aber was mache ich bei den Ausgaben? Z.B. habe ich für meine Website regelmäßig die Kosten an den Provider zu zahlen. Da würde ich dann die Kategorie "Übrige voll abziehbare Ausgaben" wählen und was wähle ich als Kleinunternehmer beim Steuerschlüssel, wenn das Programm nicht weiß, dass ich vor Juli Kleinunternehmer war? Und wo buche ich z.B. die Kosten für die fachkundige Stellungnahme und das Existenzgründerseminar hin? Und kleinere Ausgaben wie Akkus, Tintenpatronen etc.?

Hmmm, ich hoffe, ihr könnt mir da irgendwie aus der Klemme helfen. Danke schon mal!!!
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 05.06.2014 [16:56]
Bist du in Steuern gut beraten?
Der Besteuerungszeitraum gilt immer für das Kalenderjahr und zwar jeweils vom Beginn an. Es gibt also nicht die Möglichkeit, in einem Kalenderjahr z. B. die Umsätze des ersten Halbjahres nach § 19 Abs. 1 und die Umsätze des zweiten Halbjahres nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern.

Vermutlich bist Du seit 1.1. 2013 umsatzsteuerpflichtig und hast den Bescheid darüber erst im Sommer mit Zusendung der Einkommensteuerklärung erfahren.

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Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 06.06.2014 [07:44]
Hui, danke Samm, dann muss ich nochmal beim Finanzamt anrufen. Hatte gestern gefragt und da meinte sie: „Ja, machense mal!"
Was macht man denn, wenn man gar keiner Regelung unterliegt und einfach so ein bisschen was dazuverdient hat? Es gibt ja Leute, die mal nebenbei was verkaufen (Hobbyfotografen z.B.) und das dann einfach nur bei der Einkommensteuer angeben. Mein Nebengewerbe hatte ich aufgrund der Elternschaft ja abgemeldet und unterlag daher eigentlich gar keiner Regelung mehr (erst ab Juli war ich wie schon geschrieben dann selbständig mit Umsatzsteuer). Naja, das werde ich dann auch an anderer Stelle nochmal auskundschaften. icon_smile.gif
Danke nochmal!
Ach noch was - als umsatzsteuerpflichtig habe ich mich ab Juli sozusagen selbst eingestuft. War anscheinend ein Fehler. Aber egal - aus Fehlern lernt man. Ja, ich weiß, kann teuer werden ...icon_redface.gif
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.06.2014 um 07:46.]

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