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Liferschwelle (EU) wie handhaben

lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 26.11.2014 [11:24]
Hallo,

wenn die Lieferschwelle für entsprechende EU-Länder überschritten wurde, muss die USt in dem jeweiligen Land abgeführt werden. Die EüR bzw. GuV wird aber für das deutsche FA erstellt (wenn das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat).

Wie lässt sich das in Orgamax realisieren? Hat jemand schon Erfahrung damit? [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.11.2014 um 11:24.]
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 26.11.2014 [23:08]
"lok" schrieb:

wenn die Lieferschwelle für entsprechende EU-Länder überschritten wurde, muss die USt in dem jeweiligen Land abgeführt werden.

nicht nur das, auch der Prozentsatz der USt des anderen Landes wird angewandt.

Der deutsche Unternehmer kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer des Empfangslandes nicht an sein deutsches Finanzamt abführen, sondern muss diese an das zuständige Finanzamt des betreffenden Staates zahlen. Hierzu hat er sich dort umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und entsprechende Steuermeldungen beziehungsweise -erklärungen abzugeben. Hilfestellungen bei der Registrierung im Ausland geben regelmäßig die deutschen Auslandshandelskammern vor Ort. Deren Anschriften finden Sie
unter www.ahk.de


Da kommt OM an seine Grenzen. Du könntest höchstens erwägen in OM eine Nettorechnung zu hinterlegen und über excel eine Rechnung mit deren USt Satz anzufetigen.
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lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 27.11.2014 [06:29]
Samm,

das mit dem Prozentsatz ist nicht das Problem. Die unterschiedlichen Prozentsätze wurden vom Orgamax-Support eingepflegt, so dass ich verschiedene MWSt-Sätze zur Auswahl habe. In meinem Shop-System kann ich ebenfalls verschiedene MWSt-Sätze hinterlegen, so dass wenn Bestellungen vom Shop eingelesen werden, die entsprechenden MWSt-Sätze an Orgamax übermittelt werden sollten. (Ich habe es nocht nicht ausprobiert, aber ich bin mir sicher dass es klappen wird.)

Mir geht es darum, wie ich das richtig abbilden kann, dass gerade diese "fremden" MWSt-Sätze auf andere Konten als die 19% und 7 % landen, damit sie nicht in der deutschen USt-VA berücksichtigt werden.

Das ich die USt-VA für die anderen Ländern händisch machen muss ist mit klar - das wäre aber nicht das Problem. Dazu müsste ich nur die Beträge aus den entsprechenden Konten auslesen.

Denn wenn ich eine Netto-Rechnung hinterlege wäre dies falsch. Ich muss für eine netto Rechnung einen Grund angeben, warum keine MWSt berechnet werden. So eine Auswahl fehlt mir im Feld für die Netto-Rechnung. D.h. die entsprechenden (Länder)-Steuer müssen ausgewiesen werden und außerdem wenn die Kunden eine netto Rechnung bekommen können in ihrem Land keinen Vorsteuerabzug machen. Das ist leider keine Lösung.

Das Support Team von Orgamax sagt" Wir sind keine Steuerberater, fragen Sie Ihren Steuerberater, wie Sie das abbilden sollen." Der Steuerberater antwortet: "Wie soll ich wissen wie Orgamax funkioniert - beim Datev-Export stimmen nicht mal die Konten 1:1 mit dem Datev-Kontenrahmen überrein."

Dehalb dachte ich - ich frage mal im Forum - bei 15.000 Orgamax-Kunden werde ich wohl nicht der einzige sein, der vor diesem Problem stehet. Zumal die Werte für die Lieferschwelle bei manchen Nachbarländern gar nicht so hoch sind, obwohl diese Länder eine ähnliche Kaufkraft wie Deutschland haben. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 27.11.2014 um 06:31.]
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 27.11.2014 [08:16]
Hallo lok,
mir ist der Aufwand, den du dadurch betreibst nicht klar.
Mir geht es darum, wie ich das richtig abbilden kann, dass gerade diese "fremden" MWSt-Sätze auf andere Konten als die 19% und 7 % landen, damit sie nicht in der deutschen USt-VA berücksichtigt werden.

Diese landen in der deutschen USTVA nirgends, da sie nichts mit Deutschland zu tun haben.
Das wird für einen etwas Geübten kein Problem sein. Kontenplan bearbeiten ein naheliegendes Konto kopieren und die Felder auf Null in allen USTVA Feldern. Dann wird keine Steuer im Formular sichtbar.
Die EüR bzw. GuV wird aber für das deutsche FA erstellt (wenn das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat).

Und auf welche Kennziffern Felder tippst Du das in die dt. EÜR?
Da Du ja auch eine ausländsche USt ID brauchst, mußst Du sicherlich die USTVA USTEKLAE im Ausland auch erstellen?

Dass der DATEV Kontenplan nicht 1:1 mit OM ist ist ja kein Problem. Das ist nur das reine StB Denken.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 27.11.2014 um 08:31.]۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 27.11.2014 [09:11]
Hallo Sam,

"Samm" schrieb:

Das wird für einen etwas Geübten kein Problem sein.


Das ist mein Problem - ich bin nicht so geübt. icon_frown.gif

D. h. am Beispiel von EüR erstelle ein neues Konto z.B. 8401 in SKR03 und vergebe den entsprechenden %-Satz. Dann gebe ich in die Felder "Position Umsatzsteuer-Voranmeldung" und "Position Umsatzsteuererklärung" "0" ein. Damit erscheinen die Beträge für die USt-VA und USt-AE erstmal nicht. Ist es so richtig?

Beim 8400 ist das abweichende Konto 1776. Bei 8401 wäre das abwechende Konto 1720. Müsste ich hier die Positionen für die USt-VA und USt-AE auf "0" setzen wie beim Konto 1776. Denn sie zeigen 36 und 156 an?


"Samm" schrieb:
Und auf welche Kennziffern Felder tippst Du das in die dt. EÜR?


Die Positionen für die EüR belasse ich wie beim Standardkonto 8400 - 140 und 2. Damit sollten die Einnahmen in die EüR miteinfliessen.

"Samm" schrieb:
Da Du ja auch eine ausländsche USt ID brauchst, mußst Du sicherlich die USTVA USTEKLAE im Ausland auch erstellen?


Ja, das ist klar. Dafür würde ich die Umsätze vom Konto 8401 am Monatsende auswerten und dort (bei der ausländischen USt-VA) eintragen.

Ich komme nur mit den Ziffern für die Positionen nicht klar. Beziehen sie sich auf die amtlichen Formulare?

Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 30.11.2014 [15:25]
Du schreibst ja ehrlich gesagt nicht viel mehr als "Lieferschwelle" ohne deinen bestimmten Paragrafen. Liest man sich da rein fängt das Karussell mit dem Lieferort hin und her erst richtig an. Und da müßtest du dich belesen.

Insofern macht eine Beratung hier keinen Sinn mehr. Man erfährt ja nichts.

Es ist ja hübsch wenn Du in OM eine Rechnung mit anders als 19 oder 7 % USt ausstellen kannst, mehr auch nicht. Letzlich wird dein STB sagen können, in welche Felder der dt. USTAE USTVA EÜR der Nettowert landen soll.

Nach dem Versand der auf Optik gestalteten Brutto RG muss die Rg meiner Einschätzung auf 0 % gesetzt werden. Und über diese Nettorechnung brauchst erstmal Klarheit welchen Kennziffern sie zugeordnet werden muss. Dementsprechend kann dann erst ein unter > Erweitert abweichendes naheliegendes Erlöskonto mit 0 % USt kopiert und bearbeitet werden.
Mit xy % Ust findest Du gar keine geeignete Vorauswahl. Das ist ja standardmässig sehr fest vorgeben für 19 und 7 %.

Den Zahlungseingang wirst du splitten müssen auf den Nettobetrag der Rg und ein nicht betriebsrelevantes MWST Konto.



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lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 30.11.2014 [17:18]
Hallo Samm,

ich wollte keine Pragraphen zitieren, aber hierzu ein Link:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/367108/Lieferschwellen.html

Nehmen wir als Beispiel Österreich - das geht am einfachtsen. Steuersätze 20% und 10%.
Damit ist als Lieferort Österreich gemeint. D.h. ich versende Waren von Deutschland nach Österreich mit einem Gesamtwert von mehr 35.000 € im Jahr netto an Verbraucher, Freiberufler und an Firmen ohne USt-ID. Dafür muss eine Steuernummer in Österreich angemedelt werden. Demzufolge muss die Rechnung die österreichischen MWSt. ausweisen. Nicht nur weil man dazu verplfichtet ist, sondern damit auch dei österreichischen Kunden den Vorsteuerabzug geltend machen können (dijenigen die dazu berechtigt sind, aber keine USt-ID besitzen).

Ich muss einfach auf der Rechnung die entsprechenden MWSt-Sätze einfach angeben.

Die 19% und die 7% sind zwar festegeben, sie lassen sich aber erweitern auf 20% und 10%. Der Orgamax-Support hat mir freundlicheerweise gezeigt, wie einfach das über den Reirter "erweitert" geht.

Jetzt muss ich nur die entsprechenden Konten anpassen.

Ich möchte einfach zwei weitere Konten mit 20% und 10% nutzen, die betriebsrelevant sind (wegen EüR), aber nicht USt (für Deutschland) relevant sind.

Ehrlich gesagt, ich finde es schade, dass der Orgamax-Support auf das Forum verwiesen hat und nicht gleich eine Lösung hatte. Denn was ich vermisse ist eine (menschliche) Schnittstelle zwischen dem STB und dem SW-Hersteller. Der eine verweist auf den anderen und umgekehrt.

Deshalb bin ich auch für die Hilfe im Forum sehr dankbar (insbesondere Deine Beiträge sind sehr wertvoll.)
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 30.11.2014 [19:21]
...ich wollte keine Paragraphen zitieren...
Aber die Angabe ist immer sehr wertvoll und hilfreich! Dann muss man nicht selber auch noch recherchieren!
Hallo lok,
Bei dir handelt es sich um §3c UstG
  • Ort der Lieferung in besonderen Fällen
  • Ort der Lieferung: Der Ort ist im Bestimmungsland, wenn er die Lieferschwelle im Bestimmungsland überschreitet. Der Unternehmer schuldet in diesem Fall die Umsatzsteuer dem Zielland und muss Sie dort entsprechend abführen. Hierzu ist eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung im Zielland notwendig.
  • Die Positionen in der USTVA müssen auf null gestellt sein.
  • Es wird die - nicht im Umfang vorhandene - Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2013 benötigt und die Felder müssen manuell befüllt werden (PDF: amtl. Muster Formular): Darin
    Zeile 23 Beförderungs- und Versendungslieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 3c UStG) Bemessungsgrundlage ohne USt volle € in Kennziffer 898
  • Bevor Du ein Konto wie 8401... nutzt, frage Deinen StB:
    In welchem Feld Kennziffer, d.h. hier Position innerhalb der dt. EÜR erscheint diese Betriebseinahme (Netto) - wenn überhaupt?
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