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Wie nicht betriebsrelevant gelöst?

AndreasM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 06.04.2022 [15:18]
Hallo

Seit längeren gibt es in Orgamax die Buchungsmöglichkeit "nicht betriebsrelevant" nicht mehr. D.h. es wird zwar noch angezeigt und man kann es auch nutzen aber die Buchungen werden trotzdem betriebsrelevant gehändelt - sprich sie tauchen in der EÜR auf. Grundsätzlich egal, aber in der Anlage SZ tauchts dann auch auf und dann wirds doch nen bisserl problematisch.

Und ja, natürlich hab ich ein extra Geschäftskonto. Aber als normaler selbstständiger muß ich auch von irgendwas leben, also muß auch vom Geschäftskonto Geld für privat abgehen.

Aber irgendwie muß ich ja nicht betriebsrelevante Bankkonto-Bewegungen in Orgamax zuordnen.

Wie habt ihr das Problem gelöst?

vielen Dank ---

Andreas
accura
Laie
Verfasst am: 15.04.2022 [17:24]
Hallo Andreas,

vielleicht verstehe ich die Frage falsch, aber mir wird als zweites mögliches Konto gleich "Privatentnahmen (nicht betriebsrelevant)" angeboten wenn ich eine Buchung zuordnen will. Siehe Anhang.

Viele Grüße
Joachim
AndreasM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 15.04.2022 [18:46]
"accura" schrieb:

Hallo Andreas,

vielleicht verstehe ich die Frage falsch, aber mir wird als zweites mögliches Konto gleich "Privatentnahmen (nicht betriebsrelevant)" angeboten wenn ich eine Buchung zuordnen will. Siehe Anhang.

Viele Grüße
Joachim


Ja, die Auswahl gibt es. Allerdings ist die Bezeichnung eigentlich falsch weil Orgamax das trotzdem betriebsrelevant verbucht. Es taucht in der EÜR auf und auch vor allem in der Anlage AZ. ---

Andreas
WKS
Neuling
Verfasst am: 15.04.2022 [23:44]
Die Buchung ist, meines wissens, eigentlich richtig. wenn du geld für dich vom firmenkonto nimmst, ist das eine privatentnahme.

aber wenn es anders wäre lass ich mich gerne aufklären.
AndreasM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 16.04.2022 [09:18]
"WKS" schrieb:

Die Buchung ist, meines wissens, eigentlich richtig. wenn du geld für dich vom firmenkonto nimmst, ist das eine privatentnahme.

aber wenn es anders wäre lass ich mich gerne aufklären.



Ja und Nein. Kommt auf die Geschäftsform an. Als normaler selbstständiger ist das eben nicht der Fall weil der Inhalt vom Geschäftskonto ja nicht automatisch Betriebsvermögen ist. Da man sich ja kein Gehalt zahlt muß ja auch Geld vom Geschäftskonto runter.

Ganz problematisch wird es (was bei mir nicht der Fall ist) wenn man kein extra Geschäfskonto hat.

Wenn man das jetzt als Privatentnahme verbucht und man mehr entnimmt als man Gewinn hatte, erzeugt Orgamax mit der Anlage AZ eine Pseudorechnung das man Schulden gemacht hätte.

Die Bezeichnung des Kontos ist auch irreführend. Weil Orgamax genau das Gegenteil von dem macht die das Konto heißt.

Es gibt halt Bankkonto-Bewegungen die absolut nichts mit dem Gewerbe zu tun haben. Dafür suche ich ne brauchbare Lösung.

Eine wäre z.b. die Beträge gar nicht zu buchen. Das wäre korrekt würde aber das ganze unübersichtlich und fehleranfällig machen.


---

Andreas
Mausko
Amateur
Verfasst am: 26.04.2022 [14:29]
"AndreasM" schrieb:

Eine wäre z.b. die Beträge gar nicht zu buchen. Das wäre korrekt würde aber das ganze unübersichtlich und fehleranfällig machen.

Eine gewagte Aussage, die ich an Deiner Stelle dringend einmal mit einem Steuerberater besprechen würde (wie auch den weiteren Inhalt Deines Posts) Bis dahin einmal etwas zum Lesen: Link [Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 26.04.2022 um 14:31.]
AndreasM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 26.04.2022 [15:00]
"Mausko" schrieb:

"AndreasM" schrieb:

Eine wäre z.b. die Beträge gar nicht zu buchen. Das wäre korrekt würde aber das ganze unübersichtlich und fehleranfällig machen.

Eine gewagte Aussage, die ich an Deiner Stelle dringend einmal mit einem Steuerberater besprechen würde (wie auch den weiteren Inhalt Deines Posts) Bis dahin einmal etwas zum Lesen: Link


Nein, das ist keine gewagte Aussage, das ist schon völlig korrekt so.

Es geht um Beträge die auf dem Kontoauszug drauf sind,aber nichts, und zwar absolut gar nichts, mit dem Gewerbe zu tun haben. Nochmal: Die Beträge haben absolut nichts mit dem Gewerbe zu tun, tauchen aber auf dem Bankkonto auf.

Simpel Beispiel: Ich kauf mir nen Eis und zahl aus versehen mit der EC Karte vom Geschäftskonto.

Jetzt kann ich natürlich her gehen und ignoriere diese Buchung schlicht und einfach auf dem Geschäftskonto. Das ist rechtlich absolut korrekt. Man ist nicht einmal verpflichtet ein eigenes Geschäftskonto für die Firma zu haben.

Das hat aber dann den riesigen Nachteil das es im Orgamax absolut unübersichtlich wird wenn einzelne Buchungen auf dem Bankkonto keinen Buchungskonto zugeteilt sind.

Es geht schlicht und einfach darum Orgamax klar zu machen das eine Buchung auf dem Bankkonto nichts mit dem Gerwerbe zu tun hat.




---

Andreas
Mausko
Amateur
Verfasst am: 26.04.2022 [15:42]
"AndreasM" schrieb:

Nein, das ist keine gewagte Aussage, das ist schon völlig korrekt so.

Du hast Dir den Link also nicht angesehen. Die Privatentnahmen und Einlagen sind nicht betriebsrelevant, also erhöhen und mindern nicht den Gewinn. Um es mal drastisch mit eigenen Worten zu beschreiben: Du stehst mit Deinem Geschäftskonto ständig im Minus und zahlst dort nicht wenig Zinsen. Dazu häufen sich die Privatentnahmen von Deinem Konto. Dann kann es dazu kommen, dass die gezahlten Zinsen, die Du als Betriebsausgabe buchst, auch privat verursacht wurden. Um das zu verifizieren, werden in der Anlage der EÜR Privatentnahme und Einlagen gegen den Betriebsgewinn gerechnet. Hast Du Überentnahmen und die Zinslast übersteigt 2050€ pro Jahr, wird ein Teil der Zinsen als privat verursacht gerechnet und mindern die als Betriebsausgaben abgezogenen Zinsen.
AndreasM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 26.04.2022 [16:11]
"Mausko" schrieb:

"AndreasM" schrieb:

Nein, das ist keine gewagte Aussage, das ist schon völlig korrekt so.

Du hast Dir den Link also nicht angesehen. Die Privatentnahmen und Einlagen sind nicht betriebsrelevant, also erhöhen und mindern nicht den Gewinn. Um es mal drastisch mit eigenen Worten zu beschreiben: Du stehst mit Deinem Geschäftskonto ständig im Minus und zahlst dort nicht wenig Zinsen. Dazu häufen sich die Privatentnahmen von Deinem Konto. Dann kann es dazu kommen, dass die gezahlten Zinsen, die Du als Betriebsausgabe buchst, auch privat verursacht wurden. Um das zu verifizieren, werden in der Anlage der EÜR Privatentnahme und Einlagen gegen den Betriebsgewinn gerechnet. Hast Du Überentnahmen und die Zinslast übersteigt 2050€ pro Jahr, wird ein Teil der Zinsen als privat verursacht gerechnet und mindern die als Betriebsausgaben abgezogenen Zinsen.


Doch, ich hab ihn gelesen. Aber es löst es eben die Sachlage nicht. Theoretisch und gegenüber dem Finanzamt mag es bei mir aktuell egal sein, aber sauber gelöst ist es nicht.

Nach Steuerrecht sind Entnahmen nur Gelder/Waren die dem Betrieb für private Zwecke entnommen werden. Es wird aber den Betrieb gar nichts entnommen. Nur weil sich Geld auf einem Bankkonto befindet, worauf auch der Betrieb Zugriff hat, gehört das Geld nicht automatisch komplett dem Betrieb.

Ich lass mich gerne eines besseren belehren. Aber ich hab bis jetzt nichts gefunden das vorschreibt das der Inhalt eines Bankkontos komplett Betriebsvermögen sein soll.

Aktuell ist es auch so das Orgamax theoretische Schuldzinsen generiert die es gar nicht gibt. Bis 2050 Euro ist das nicht relevant, das ist mir schon klar. Danach jedoch schon. Auch wenn das für mich kein Problem sein sollte ist das nicht sauber gerechnet.

Kleiner Nachtrag:

Dein Beispiel mit den Zinsen ist auch nicht ganz korrekt. Wenn auf den Geschäftskonto 50.000 Euro Privatgeld ist und das wird privat genutzt, also z.b. umgebucht auf das Privatkonto, und das Geschäftskonto rutscht dadurch im Minus sind die Zinsen natürlich eine Geschäftsausgabe.
Die Anlage AZ kann das ganze an sich so gar nicht berrechnen weil die grundsätzlichen Angaben falsch sind.

Bitte nicht vergessen... ich bin normaler Gewerbetreibender. Keine Gmbh oder sonstiges.




[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.04.2022 um 16:25.]---

Andreas
Mausko
Amateur
Verfasst am: 27.04.2022 [15:40]
Wenn Du 50000,--€ Privatgeld auf dem Geschäftskonto hast, musst Du das auch als Privateinlage buchen. Wenn Du diese als Entnahme buchst, gleicht sich das wieder aus. Daraus entstehen keine geschäftlich begründeten Zinsen. Aber nochmal: zur eigenen Sicherheit solltest Du das mit Deinem Steuerberater besprechen.

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