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[Beschwerde/Kritik] Infomeldung das aktuelle Steuerformulare nicht vorliegen/Einkommensteuerformular nicht eingebunden

Chaos234
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 02.06.2017 [00:11]
Hallo OM-Team,

anbei muss ich bemängeln, dass in meiner OM16 nur bis 2015 die Steuerformulare integriert sind, was gesetzlich nicht korrekt ist.
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie dieses Modul auch kostenfrei mit den jeweiligen Updates automatisch, wie z. B. beim Banking-
modul, aktualiseren lassen müssen.

Ich bin als Kunde nicht verpflichtet und sehe es auch nicht ein, jedes Jahr rund 1T EUR in eine Software zu stecken, nur um gesetzlich
auf den neusten Stand zu sein. Dafür sind Sie verantwortlich, da ich die Software erworben habe und da Sie ein Steuermodul bereitstellen,
tragen Sie auch die voll umfängliche Verantwortung, dieses aktuell zu halten.

Eine Berechtigung, dies nur für die jährlich erscheinende, aktuelle Version zu tätigen, da die Vordrucke kostenfrei erhältlich und amtlich sind, haben Sie nicht.

Auch fehlt die Einkommensteuererklärung, hier die Anlage G, denn diese muss man gesetzlich auch mitliefern und dem Datenexport für einen Datenimport in eine zusätzliche Steuersoftware traue ich nicht und das Programm ELSTER biete dafür auch keinen Import.

Ich behalte mir das Recht vor, bei der VBZ eine Beschwerde einzureichen, sollte es nicht in den kommenden Tagen zu einem Update kommen. Dies werde ich zzgl. an die GOBD weiterleiten und an mein FA, da ich es nicht einsehe, in etwas zu investieren, nur um rechtlich abgesichert zu sein oder mehr Arbeit zu haben, obwohl eine WaWi diese Arbeit abnehmen soll.

Für eine gute Software, mit guten Funktionen zahle ich sehr gerne, aber nicht für die einhergehende Verpflichtung, um Gesetze einhalten zu müssen! Sie liefern die Module, also haben Sie auch die Pflicht, diese aktuell zu halten, ohne dass dem Verbraucher dabei neue Kosten durch Zwang entstehen und diesen Zwang sehe ich hier, da in OM17 sicherlich die aktuellen Steuerdokumente beinhaltet sind, jedoch nicht in OM16.

Gruß
Chaos234
ricgra
Amateur
Verfasst am: 02.06.2017 [11:06]
icon_eek.gif Auf die Diskussion bin ich gespannt
django
orgaMAX-Team
Verfasst am: 02.06.2017 [12:59]
Hallo Chaos234,
deine Behauptung, es wäre gesetzlich nicht korrekt, dass orgaMAX 16 nur die Steuerformulare für 2015 beinhaltet, ist rechtlich falsch. Wartung und Pflege (du nennst es "aktuell halten" ) sind wir mit dem Kaufvertrag nicht schuldig. Sondern lediglich Mängelbeseitigung. Ein Beispiel: Machst du als Privatperson deine Einkommenssteuererklärung mit einer Software, benötigst du trotz des Kaufs der Software im nächsten Jahr ebenso eine neue aktuelle Software. Die Software muss lediglich an dem Tag, an dem du dir eine aktuelle Version kaufst der aktuellen Rechtslage entsprechen.
Ein anderes Beispiel: Wenn du heute ein Auto kaufst und morgen neue Abgas- oder Sicherheitsvorschriften erlassen werden, kannst du vom Hersteller auch nicht verlangen, dass er das kostenlos nachrüstet. Siehst du hier weiterhin Klärungsbedarf schreib uns bitte eine E-Mail an infodeltra[dot]de mit deinen Kontaktdaten und wir besprechen dies gerne im direkten Kontakt.
Django
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