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Gewerbesteuer als Rechnung erfassen?

CONTIX
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 14.06.2011 [15:58]
Hallo,

nun habe ich mal eine fachliche Frage an die Experten:
Muss ein Gewerbesteuerbescheid als Eingangsrechnung erfasst werden?
Wenn ja, wie verhält es sich dann bei Rückzahlungen (vorl. Festsetzung war zu hoch)

Schon mal besten Dank
contix
Equilibrium
orgaMAX-Team
Verfasst am: 12.10.2011 [10:16]
Hallo Contix,

für die Fälligkeit der Gewerbesteuer gibt es ja nur einen Bescheid, keine wirkliche Rechnung. Im Prinzip ist es ja nur eine Zahlungsauforderung der Gemeinde.
Deswegen würde ich es als falsch ansehen, dafür eine Eingangsrechnung anzulegen, zumal man ja auch keine Eingansgrechnungsdaten hat wie ER-Nr. etc.

Es wird ja einfach nur die Begleichung der Steuerschuld über das Bankkonto angewiesen und dann beim Abruf der Umsätze in orgaMAX kannst du doch den Geldabgang auf das Konto "4320 - Gewerbesteuer" buchen. Damit müsste es sich für dich eigentlich erledigt haben. Alles Weitere macht ja dann dein Steuerberater/Buchhalter.

Gruß
-Equilibrium-

Detmold, 12.10.2011 10:16 Die Balance ist der Akt - Immer schön die Waage halten

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