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Gebühren der Stadt weiter Berechnen

Lukino
Neuling
Verfasst am: 11.10.2021 [11:44]
Hallo,

wir sind grade in der Such Phase für ein neues Rechnungsprogramm und würden uns sehr gerne für Orgamax entscheiden.
Wir sind auf ein Problem gestoßen das wir nicht einfach so durch rumprobieren lösen konnten.
Und zwar haben wir regelmäßig Gebühren von der Stadt die wir dem Kunden weiterberechnen müssen. Diese Gebühren sind nicht MwSt. /Umsatzsteuer Pflichtig. Wir haben es bis dato so geregelt das wir diese Gebühren unter den Bruttopreis geschrieben haben und den Bruttopreis aus den Netto Positionen als Zwischensumme genommen haben.

Wir fragen uns kann man diese Gebühr einfach als ein 0% MwSt. Artikel verwenden oder wie muss das sonst aufgeführt werden ?

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