Ich habe Gebühren für einen Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (Gebühren für ein Gericht) die ich als Ausgaben in Beiträge,Abgaben und Gebühren gebucht habe. Nun ist es so, dass diese Auskunft für einen Kunden eingeholt wurde, sodass dieser auch diese Kosten zu tragen hat.
Wie kann ich diese Kosten in die Rechnung übernehmen, damit dies dann auch nachher richtig verbucht wird, also auch der hierauf entfallende Betrag wieder als Einnahmen in "Beiträge, Abgaben und Gebühren" verbucht wird?
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Kosten für Beiträge/Gebühren/Abgaben in Rechnung übernehmen
Tigerle Neuling | |
Samm orgaMAX-Profi
Über die Rechnung geht das es nicht! Wenn Du dich auskennt könntest du über eine manuelle Buchung im Verrechnungskonto anlegen. ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
Tigerle Neuling Ja ich mache die IST-Versteuerung. Ok wie muss ich das dann im Verrechnungskonto anlegen? Es muss aber auch in der Rechnung für den Kunden auftauchen, da die dieser die Kosten ja zu tragen hat. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 07.08.2014 um 12:38.] | |
Samm orgaMAX-Profi Das geht sicherlich über Umbuchung. Das weiss aber nicht im Detail. Dazu braucht man ein Buchhalter Studium oder Verstand ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
Tigerle Neuling Ach so, ja umbuchen könnte ich das auch, wäre aber wirklich umständlich. Könnte zwar beim Zahlungseingang gleich eine Splittung vornehmen, aber dann wäre ja ein Teil der Rechnung offen, was ja dann auch nicht richtig wäre. Wenn es sonst keine Idee gibt, wie ich das in die Rechnung aufnehmen kann, dann bleibt mir wohl nur der Weg mit der Umbuchung in der Hoffnung, dass dann trotzdem die gesamte Rechnung als bezahlt gilt. | |
Samm orgaMAX-Profi Schaue einfach mal in die > Hilfe > Erste Hilfe Steuern und Buchführung Stichwort Verrechnungskonto Aber nebenbei etwas schlau gemacht: Hier gilt: Die Nebenleistungen unterliegen dem Steuersatz der Hauptleistung. Es sind Erlöse wie deine gesamten Rechnungen, keine Einnahmen in "Beiträge, Abgaben und Gebühren". Für Deinen Kunden sind das buchhalterisch gesehen keine "Beiträge, Abgaben und Gebühren", sondern eine Dienstleistung, die der üblichen Umsatzsteuer unterliegt. Nebenbei es ist auch kein durchlaufender Posten: Alles, was nicht durch direkten Auftrag und auf Rechnung des Kunden erfolgt, kann für Dich niemals einen "durchlaufenden Posten" darstellen. Es entstehen auch keine Mehrkosten: USt Erstellung & Vorsteuerabzug heben sich auf. Merke: Solange Du beide Posten auf deiner Rechnung ausweist, musst du so und nicht anders vorgehen. ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
Tigerle Neuling Ok, dann schau ich mir das alles nochmals vorsorglich an. Da ich aber auch keine Mehrwertsteuer in meinen Rechnungen ausweise, habe ich mit der Mehrwertsteuer eh keine Probleme. DANKE für Deine Mühe. | |
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